D- Arztverfahren
Der D- Arzt = Durchgangsarzt ist der von der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigte Arzt zur Behandlung von Verletzungen/Erkrankungen, die eine versicherte Person während ihrer Versichertentätigkeit erleidet. Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Versicherter im Versicherungsfall dem Durchgangsarzt vorgestellt werden muss.
Anforderungen an den D- Arzt gestellt
Der D- Arzt muss einen anerkannten Abschluss als Facharzt für Unfallheilkunde besitzen. Wenn er für die Behandlung von Schwerverletzten zugelassen wird, muss er über eine mehrjährige Erfahrung in der Tätigkeit solcher Unfallkliniken nachweisen können.
Patienten im D- Arztverfahren
- Alle Personen die einen Arbeitsverhältnis oder eine gleichgelagerte Tätigkeithaben,
- Alle Kinder beim Besuch von Tageseinrichtungen,
- Alle Schüler während des Besuches von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und der damit verbundenen Betreuungsmaßnahmen, Alle Studierenden,
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind,
- Sonstige Personen, z.B. Eigenheimbauer, Pflegepersonen, etc.,
- Alle Unfälle die auf dem Weg zur und von der Arbeitsstelle geschehen,
- Die Behandlung der anerkannten Berufserkrankungen.
Spektrum
Es werden alle V e r l e t z u n g e n oder E r k r a n k u n g e n behandelt, die während der Versichertentätigkeit geschehen. Sollte es sich um spezielle oder besonders komplizierte Fälle handeln, werden entsprechende Fachrichtungen hinzugezogen (Augen, HNO, Zahnarzt etc.) oder es erfolgt eine Überweisung in ein BG-liches Unfallkrankenhaus.
Der D-Arzt ist auch für die Begutachtung von Unfallfolgen zuständig.
Sprechzeiten
Das Krankenhaus Schönebeck ist für die Aufnahme und Behandlung von Unfallverletzten rund um die Uhr eingerichtet. Die Sprechzeiten für die ambulante Nachsorge ist bei Bedarf täglich, ansonsten dienstags und donnerstags von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
